Dieser Vertrag („Vertrag") wird zwischen OrbExperts (nachfolgend „das Unternehmen") und dem Trainer (auch „Berater" genannt) geschlossen, der Dienstleistungen über das Unternehmen erbringt. Der Trainer wird als selbstständiger Auftragnehmer und nicht als Angestellter beschäftigt und ist selbst verantwortlich für alle persönlichen Steuern, Versicherungen und gesetzlichen Abgaben, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen ergeben. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich von OrbExperts bestätigt werden. Wenn der Trainer Dienstleistungen über eine Franchise oder einen Vertreter von OrbExperts erbringt, gelten diese Bedingungen auch zwischen dieser Franchise bzw. diesem Vertreter und dem Trainer.
Nichts in diesem Vertrag begründet ein Arbeitsverhältnis, eine Partnerschaft oder eine Vertretungsbefugnis zwischen dem Trainer und OrbExperts. Der Trainer entscheidet eigenverantwortlich, wie die Schulungsleistungen im Rahmen der vereinbarten Anforderungen erbracht werden. Der Trainer bestätigt, dass er zur Ausübung seiner Tätigkeit berechtigt ist und alle anwendbaren Gesetze (z. B. Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits-, Export- und Einwanderungsrecht) einhält. Der Trainer ist allein verantwortlich für seine Arbeitsmittel, Ausstattung und erforderliche Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung). OrbExperts übernimmt keine Verantwortung für Versicherungen oder Reisekosten des Trainers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Trainer führt professionelle IT-Schulungen (vor Ort oder remote) gemäß den in der jeweiligen Projektvereinbarung festgelegten Spezifikationen durch. Umfang, Ablauf und Inhalte jeder Schulung werden schriftlich oder per E-Mail vereinbart. Der Trainer verpflichtet sich, eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen und die Richtlinien von OrbExperts oder des Kunden einzuhalten. OrbExperts kann neuen Trainern eine Einführung oder Qualitätsüberprüfung anbieten, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen. Sämtliche Arbeitsergebnisse und Schulungsunterlagen gehen nach Abschluss der Schulung in das Eigentum des Kunden („Client") über.
Die Vergütung des Trainers basiert in der Regel auf einem pro Kurs vereinbarten Tagessatz. Die angegebenen Honorare verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und anderer Steuern, die vom Trainer selbst zu entrichten sind. Sofern nicht anders vereinbart, zahlt OrbExperts den vereinbarten Betrag innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Schulungstag. Der Trainer hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Schulung eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen vereinbarten Honoraren und gegebenenfalls erstattungsfähigen Spesen gemäß den Richtlinien von OrbExperts einzureichen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, bleiben alle vom Trainer im Rahmen einer Schulung erstellten Trainingsmaterialien (einschließlich Präsentationen, Übungen, Handouts, Quellcode oder sonstiger Inhalte) alleiniges geistiges Eigentum des Trainers. Die vereinbarte Vergütung umfasst nicht die Übertragung oder Lizenzierung solcher Materialien an OrbExperts oder den Kunden. Möchten OrbExperts oder der Kunde diese Materialien über den Umfang der Schulung hinaus verwenden, vervielfältigen oder bearbeiten, ist dafür eine gesonderte Vereinbarung mit zusätzlicher Vergütung erforderlich. Abweichungen hiervon sind vor Kursbeginn schriftlich festzuhalten. Wenn OrbExperts eigene Schulungsunterlagen bereitstellt, darf der Trainer diese für den Kurs anpassen oder kommentieren, sie jedoch nicht außerhalb des vereinbarten Auftrags verwenden. Alle während der Schulung erstellten Änderungen oder Anmerkungen sind an OrbExperts zurückzugeben. Trainer, die neue Kursmaterialien ausdrücklich im Rahmen ihres Honorars erstellen, räumen OrbExperts eine weltweite, unbefristete und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Unterlagen für Marketing- und Schulungszwecke ein. Der Trainer behält das Urheberrecht und seine Urheberpersönlichkeitsrechte, gestattet jedoch die geschäftliche Nutzung durch OrbExperts.
OrbExperts besitzt (oder lizenziert) alle proprietären Materialien, Software und Inhalte, die es für Schulungen bereitstellt. Der Trainer darf diese Materialien nicht für andere Zwecke verwenden oder sich deren Eigentum anmaßen. Entwickelt der Trainer neue Inhalte oder verändert bestehende Materialien mit Zustimmung von OrbExperts, erhält OrbExperts eine Nutzungsrechtseinräumung an diesen Änderungen. Der Trainer sichert zu, dass alle von ihm gelieferten Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt OrbExperts von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Verletzungen frei.
Trainer können neue Kurskonzepte oder Themen bei OrbExperts einreichen (z. B. über das HR-Portal oder per E-Mail). Wenn OrbExperts das Kurskonzept des Trainers auf der Website oder im Katalog veröffentlicht, wird der Trainer als Autor genannt. OrbExperts kann Kursvorschläge jederzeit entfernen oder unpublizieren. Mit der Einreichung eines Kursvorschlags räumt der Trainer OrbExperts ein kostenloses Nutzungsrecht zur Veröffentlichung und Verbreitung ein, behält jedoch die Eigentumsrechte. Der Trainer kann das Kurskonzept jederzeit durch Mitteilung an OrbExperts zurückziehen. Wenn der Trainer einen von ihm entwickelten Kurs nicht selbst durchführen kann, darf OrbExperts einen anderen geeigneten Trainer damit beauftragen.
Kann eine geplante Schulung von OrbExperts, dem Trainer oder dem Kunden nicht wie vorgesehen stattfinden, verpflichten sich alle Parteien, in angemessener Weise eine zeitnahe Neuterminierung zu vereinbaren. Es fallen keine Stornogebühren oder Vertragsstrafen für eine der Parteien an. OrbExperts behält sich vor, bei Terminengpässen oder Kundenanforderungen einen anderen qualifizierten Trainer einzusetzen oder den Kurs abzusagen und Alternativen vorzuschlagen. Bricht der Kunde die Schulung am oder nach dem ersten Schulungstag ab, weil die mangelhafte Vorbereitung oder Qualität der Leistung eindeutig dem Trainer zuzuschreiben ist, kann keine Vergütung für diesen Tag oder nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. OrbExperts prüft den Fall in gutem Glauben und kann dem Kunden einen Ersatztrainer oder eine alternative Lösung anbieten, ohne dass hierfür Vertragsstrafen entstehen. Nach jeder Schulung erhebt OrbExperts über einen Trainer Evaluation Form (TEF) das Feedback der Teilnehmer. Erhält der Trainer wiederholt schlechte Bewertungen (z. B. unter 4,0 von 5 Punkten) oder treten andere begründete Qualitätsmängel auf, führt OrbExperts eine Überprüfung durch. Der Trainer erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn festgestellt wird, dass die unzureichende Leistung auf mangelhafte Vorbereitung oder Durchführung durch den Trainer zurückzuführen ist, kann OrbExperts angemessene Maßnahmen ergreifen, darunter: Reduktion der Vergütung, verpflichtende Nachschulung oder Qualitätsmaßnahmen, erneute Begleitung durch erfahrene Trainer oder Austausch des Trainers. Diese Maßnahmen können einzeln oder kombiniert erfolgen. Ein hoher Qualitätsstandard und Kundenzufriedenheit werden jederzeit erwartet.
Der Trainer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen von OrbExperts und seinen Kunden streng vertraulich zu behandeln. Dazu zählen Geschäftsprozesse, Strategien, Finanzdaten, Kundeninformationen sowie alle nicht öffentlichen Informationen, die während der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese dürfen ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt werden. Nach Beendigung des Vertrags sind alle vertraulichen Materialien und Unterlagen an OrbExperts zurückzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
OrbExperts und der Trainer halten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Der Trainer darf personenbezogene Daten (z. B. Teilnehmernamen) nur für legitime Schulungszwecke verarbeiten. OrbExperts erhebt personenbezogene Daten des Trainers (Kontakt, Bankverbindung, Steuer-ID) zur Verwaltung dieses Vertrags und informiert den Trainer über Art und Zweck der Datenverarbeitung. OrbExperts schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff und gibt sie nur weiter, soweit gesetzlich erforderlich. Der Trainer kann Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen. Datenschutzverletzungen sind umgehend zu melden.
Der Trainer verpflichtet sich, alle geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften des Kundenstandorts oder der virtuellen Plattform einzuhalten. Gefahren oder Vorfälle während der Schulung sind sofort an OrbExperts und den Kunden zu melden. Der Trainer trägt Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer, soweit sie sein Handeln betrifft.
Dem Trainer wird empfohlen, eine ausreichende Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Trainer haftet für Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung oder Vertragsverstöße entstehen. Die Haftung von OrbExperts ist auf direkte Schäden begrenzt und überschreitet nicht die für den jeweiligen Kurs gezahlten Honorare. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Trainer stellt OrbExperts von Ansprüchen Dritter frei, die durch Verstöße gegen Gesetze, Vertragsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen entstehen.
Der Trainer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OrbExperts weder direkt noch indirekt Kunden oder Kontakte, die durch OrbExperts vermittelt wurden oder für die der Trainer im Rahmen dieses Vertrags tätig war, für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des letzten Einsatzes ansprechen, werben oder Aufträge annehmen. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Kontakt vernünftigerweise als Umgehung der Geschäftsbeziehung zwischen OrbExperts und dem Kunden anzusehen ist. Bei einem nachgewiesenen Verstoß verpflichtet sich der Trainer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50.000 EUR oder 100 % des Bruttowerts des unzulässig gewonnenen Auftrags – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dieser Betrag stellt eine angemessene Schätzung des durch die Umgehung entstehenden Schadens dar.
Umgekehrt verpflichtet sich OrbExperts, keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder Assistenten des Trainers ohne dessen Zustimmung direkt für konkurrierende Leistungen zu beauftragen. Beide Parteien erkennen an, dass diese Regelung ausschließlich dem legitimen Schutz berechtigter Geschäftsinteressen dient und im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht eng auszulegen ist.
Beide Parteien können diesen Vertrag bei wesentlicher Vertragsverletzung durch die andere Partei mit einer Frist von 10 Tagen kündigen, sofern die Verletzung nicht behoben wird. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Der Trainer erhält die Vergütung für alle bis zum Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen. Nach Vertragsende darf der Trainer keine Materialien von OrbExperts mehr verwenden und muss diese unverzüglich zurückgeben. Die Verpflichtungen zu Vertraulichkeit und Kundenschutz gelten fort.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem OrbExperts seinen Sitz hat (z. B. Deutschland oder Estland). Für Streitigkeiten sind die Gerichte dieses Landes zuständig. Gesetzliche Rechte des Trainers nach EU- oder nationalem Recht bleiben unberührt.
OrbExperts kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Der Trainer wird über Änderungen (z. B. per E-Mail oder über das Portal) informiert. Die fortgesetzte Zusammenarbeit nach Bekanntgabe gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Änderungen, die wesentliche Pflichten oder Vergütungen betreffen, gelten nicht rückwirkend ohne ausdrückliche Zustimmung des Trainers.
OrbExperts akzeptiert keine Trainer, die über Personalvermittlungen oder Dritte registriert werden. Solche Registrierungen sind ungültig. Der Trainer versichert, dass er nicht durch einen Vermittler oder Agenten vorgestellt wurde.
Mit der Aufnahme oder Fortführung der Zusammenarbeit erklärt sich der Trainer mit diesen Bedingungen einverstanden.